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Aufhebung der Maskenpflicht ab 1.5.2023

In unseren Ordinationsräumlichkeiten besteht keine Maskenpflicht mehr, wir erlauben uns jedoch die (rechtlich gedeckte) Empfehlung auszusprechen, dass Sie mit Erkältungssymptomen und/oder chronischen, Ihr Immunsystem schwächenden Erkrankungen beim Ordinationsbesuch auch weiterhin eine FFP- oder MNS-Maske tragen mögen.